Satzung des Vereins

SATZUNG DES FRIENDS OF CLAN MACLAREN e.V.

1. Name und Sitz des Vereins

Der Verein trägt den Namen Friends of Clan MacLaren e.V.. Der Sitz des Vereins ist Wuppertal, Deutschland.

2. Vereinsform

Die Friends of Clan MacLaren e.V. ist ein eingetragener Verein.
Eine Gemeinnützigkeit wird angestrebt.

3. Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Wahrung der Geschichte und Tradition des Clan MacLaren, die Fortführung und Pflege schottischen Brauchtums, sowie die Förderung und Pflege von Verbindungen zwischen Clan-Mitgliedern und Freunden des Clans in Deutschland und Schottland, inklusive der Suche und Integration von in Deutschland lebenden Mitgliedern des Clans oder seiner Societies und der Interessenten, im Einvernehmen mit dem Chief des Clan MacLaren.

Der Friends of Clan MacLaren e.V. soll freundschaftliche Verbindungen zu den anderen Clan – Societies in aller Welt unterhalten und bietet deren Mitgliedern und den Mitgliedern des Clan MacLaren Unterstützung bei einem Aufenthalt in Deutschland an.

Der Friends of Clan MacLaren e.V. steht loyal zum Chief des Clan MacLaren und wird diesem, soweit der Satzung des Vereins und seinen Möglichkeiten entsprechend, nötige Hilfe und Unterstützung zukommen lassen. Die erste verantwortliche Sprache ist Deutsch, die Zweite Englisch. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Ziele.

4. Mitgliedschaft

Der Vorstand des Friends of Clan MacLaren e.V. genehmigt einvernehmend Anträge neuer Mitglieder. Wünschenswert ist eine ergänzende Mitgliedschaft in der schottischen Clan MacLaren Society. Mitglied werden kann ohne Vorbehalt der Herkunft,

  • der Religion oder des Geschlechts jeder,
  • der sich für das Brauchtum und die Tradition schottischer Kultur interessiert,
  • der mit dem Clan MacLaren sympathisiert,
  • oder der selbst Mitglied des Clan MacLaren ist, den Namen MacLaren oder den eines „Septs“

trägt oder sonst wie durch Verwandtschaft mit dem Clan MacLaren verbunden ist.
Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied ohne Angabe von Gründen jederzeit fristlos durch formlose, schriftliche Meldung an den Vorstand gekündigt werden. Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag des Vorstandes Mitglieder, welche dem Ansehen des Clan MacLaren oder dem Friends of Clan MacLaren e.V. schaden, aus dem Friends of Clan MacLaren e.V. ausschließen.
Bei Austritt oder Ausschluss aus dem Friends of Clan MacLaren e.V. besteht kein Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Beiträge oder Anspruch auf Güter im Besitz des Friends of Clan MacLaren e.V. .

4.1 Probezeit der Mitgliedschaft

Während der ersten 12 Monate einer neu beantragten Mitgliedschaft besteht eine Probezeit
die es beiden Seiten ermöglicht die Mitgliedschaft im Verein jederzeit zu beenden.
Die Probezeit soll in erster Linie zum Schutz des Ansehen des Vereins und seiner Gesinnung dienen, damit Mitglieder die sich als unzuverlässig herausstellen oder das Ansehen des Clan MacLaren in der Öffentlichkeit gefährden auch außerhalb einer kompletten Vereinsversammlung aus der Gemeinschaft entfernen zu können.

5. Beiträge

Der Verein erhebt eine Abgabe je Mitglied. Der Mitgliedsbeitrag soll bis zum 15. März des Jahres an den Kassenwart übergeben oder auf das Vereinskonto überwiesen werden. Ausnahmeregelungen entscheidet der Vorstand im Einzelfall nach Absprache. Die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder wird mit Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrages fällig. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch den Vorstand festgelegt.
Eine Änderung der Mitgliedsbeiträge bedarf des Entschlusses der Mitgliederversammlung unter Zustimmung des Vorstands.

6. Finanzierung

Der Friends of Clan MacLaren e.V. finanziert sich aus.

  • Mitgliedsbeiträgen,
  • Spenden durch Mitglieder oder Dritte,
  • Sponsoring,
  • Einnahmen aus eigenen Veranstaltungen.

Alle finanziellen Mittel des Friends of Clan MacLaren e.V. sollen nur für die Erfüllung der Zwecke des Vereins und für keine andere Bestimmungen verwand werden. Der Kassenwart führt Buch über die Finanzen des Vereins und berichtet dem Vorstand und der Jahreshauptversammlung jährlich.
Die korrekte Führung der Kassenbücher wird durch einen Kassenprüfer jeweils vor der jährlichen Entlastung des Kassenwarts geprüft und bestätigt.

7. Der Vorstand

Der Vorstand des Friends of Clan MacLaren e.V. setzt sich zusammen aus.

  • dem 1. Vorsitzenden
  • dem 2. Vorsitzenden (Stellvertreter des 1. Vorsitzenden)
  • und dem Kassenwart.

Entscheidungen werden vom Vorstand im gemeinsamen Einvernehmen getroffen.
Der 1. Vorsitzende (oder ggf. sein Stellvertreter) repräsentiert den Friends of Clan MacLaren e.V. nach Außen.
Er ist dabei an die Satzung, die Entscheidungen des Vorstands und die Entscheidungen der Mitgliederversammlung gebunden.
Der Vorstand wird auf zwei Jahre von der Jahreshauptversammlung mit jeweils einfacher Mehrheit gewählt.
Der Vorstand wird jedes Jahr durch die Jahreshauptversammlung nach Ablegung der Rechenschaft entlastet.
Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand kann durch Misstrauensvotum durch die Mitgliederversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit abgewählt werden.
Neuwahlen sind sofort anzusetzen. Ehrenpräsident des Friends of Clan MacLaren e.V. ist der jeweils amtierende Chief des Clan MacLaren. Er besitzt eine beratende Funktion.

8. Mitgliederversammlung

Eine Mitgliederversammlung findet bei Bedarf in nicht festgelegten Abständen statt.
Eine Jahreshauptversammlung hat jährlich bis zum 01. März statt zu finden.
Die Mitgliederversammlung kann durch den Vorstand oder auf Antrag einzelner Mitglieder mit Zustimmung des Vorstandes einberufen werden.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie

  • fristgerecht, d.h. mindestens 3 Wochen vor dem Versammlungstermin und
  • schriftlich einberufen ist und
  • mindestens 7 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.

Stimmberechtigt ist jedes Mitglied des Friends of Clan MacLaren e.V..
Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, Ausnahmen nennt die Satzung. Eine schriftliche Äußerung oder Stimmabgabe bei Nicht-Anwesenheit ist möglich.
Der Schriftführer sowie der Vorstand unterzeichnen die gefassten Beschlüsse. Aufgaben der Mitgliederversammlung:

  • Bestimmungen der Anzahl, Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands.
  • Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und Beschlussfassung über den Vereinshaushalt
  • Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinszwecks und Auflösung des Vereins
  • Bestimmung der Anzahl und Wahl der Revisoren sowie Entgegennahme deren Berichts.

9. Satzungsänderung.

Eine Änderung der Satzung bedarf einer Dreiviertel-Mehrheit der Mitgliederversammlung.

10. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Friends of Clan MacLaren e.V. kann der Mitgliederversammlung durch den Vorstand vorgeschlagen werden. Für die Auflösung des Vereins bedarf es einer Dreiviertel-Mehrheit der gesamten Mitglieder.
Alle existierenden Werte des Friends of Clan MacLaren e.V. gehen dann in das Eigentum der Scottish Clan MacLaren Society über.
Die Satzung des Friends of Clan MacLaren e.V. tritt mit sofortiger Wirkung bei Eintragung des Vereins in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt erlischt die alte Satzung des nicht eingetragenen Vereins der Clan MacLaren Society Germany.